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Ist der AV-Vertrag gemäß Art. 28 DSGVO anpassbar?

Dieses Tool wird als Software-as-a-Service (SaaS) bereitgestellt. Das bedeutet, dass alle Kundinnen und Kunden dieselben technischen Prozesse, Sicherheitsmaßnahmen und Datenschutzstandards nutzen. Der dazugehörige Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) bildet genau diese einheitlichen Abläufe ab und ist deshalb standardisiert.

Individuelle Anpassungen sind in der Regel nicht möglich, da sie Änderungen an den standardisierten Abläufen erfordern würden. Solche Anpassungen kommen in der Praxis nur bei maßgeschneiderten Enterprise-Lösungen vor. Im Ausnahmefall sind Anpassungen des AV-Vertrags gegen gesonderte Kostenverrechnung möglich. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall.

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